Zigaretten, Alkohol: Zollbestimmungen in Thailand
EINFUHRBESTIMMUNGEN UND AUSFUHRBESTIMMUNGEN
Devisen
Besucher aus dem Ausland können Fremdwährung in unbegrenzter Höhe nach Thailand ein- und ausführen. Es empfiehlt sich, Euro, US Dollar, Travellerschecks, Kreditkarten oder EC Karten mit auf die Reise zu nehmen. EC-Karten aus dem Ausland werden von den meisten Geldautomaten akzeptiert. Die Landeswährung „Baht" kann unbegrenzt eingeführt werden. Jedoch dürfen nur bis zu 20.000 Baht pro Person (500.000 Baht für Reisen ins benachbarte Ausland) ausgeführt werden. Andernfalls ist eine Genehmigung erforderlich.
Vorsicht ist vor Falschgeld geboten. Touristen sollten daher Geld nur in autorisierten Wechselstuben tauschen.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören:
- 200 Zigaretten oder 250 g Zigarren oder das gleiche Gewicht in Tabak
- 1 Liter Wein oder Spirituosen
- 1 Kamera mit bis zu 5 Rollen Film oder 1 Videokamera mit bis zu 3 Filmen bzw. Filmkassetten
- Übersteigen die einzuführenden Waren einen Gesamtwert von 20.000 Baht pro Person, müssen sie deklariert werden
Pflanzen
Die Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Lebensmitteln unterliegt Beschränkungen.
Waffen, Drogen, pornografisches Material
Die Einfuhr von Waffen, Munition, Feuerwerkskörpern, pornografischem Material, Drogen und Betäubungsmitteln ist verboten. Besitz von Heroin wird mit langjährigen Gefängnisstrafen oder sogar mit der Todesstrafe geahndet.
Gefälschte Waren
Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
Souvenirs und Antiquitäten
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (zum Beispiel Elefanten-, Krokodil und Schlangenleder) sowie Elfenbein und deren Einfuhr nach Deutschland und in andere europäische Länder unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Kauf über die jeweiligen Ein- und Ausfuhrbedingungen zu informieren.
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (zum Beispiel Buddha-Figuren, -Bilder oder -Statuen) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Eine Ausnahme bilden kleine Buddhafiguren, die am Körper getragen werden können.
Die Autorin dieser Website übernimmt keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der oben aufgeführten Bestimmungen. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Zollvorschriften können nur die thailändischen Botschaften und Konsulate erteilen.
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