Visum für Thailand und Einreisebestimmungen
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Aufenthalt bis zu 30 Tagen
Bei einem Aufenthalt in Thailand bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. In einem Zeitraum von sechs Monaten stempeln die thailändischen Grenzbehörden (Immigration) auch mehrere „Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse" mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils bis zu maximal 30 Tagen in den Reisepass. Jedoch darf die Gesamtaufenthaltsdauer 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten. Voraussetzung dafür ist ein Reisepass, der am Tag der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss, ferner ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden.
Kinder
Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass erlaubt. Der deutsche Kinderreisepass wird von den thailändischen Behörden zwar offiziell nicht anerkannt, jedoch ist nach Botschaftsangaben Kindern mit derlei Pässen die Einreise bisher nicht verweigert worden. Wenn Kinder lediglich im Reisepass der Eltern eingetragen sind, können bei der Einreise Probleme auftreten. Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Aufenthalt über 30 Tage
Deutsche, die länger als 30 Tage in Thailand bleiben möchten, benötigen vor der Einreise ein Visum, das von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellt wurde. Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein so genanntes Tourist Visa benötigt; für Aufenthalte bis zu maximal 90 Tagen ein Non Immigrant Visa. Touristen- und Non-Immigrant-Visa werden in der Regel jedoch um 30 Tage verlängert. Visa dürfen nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden.
Was passiert, wenn ihr euch 31 statt 30 Tage in Thailand aufhaltet? Die Königliche Thailändische Botschaft in Berlin hatte mir vorab mitgeteilt, dass ich ohne Visum mit einer Strafe von 500 Baht rechnen müsste. Die Passkontrolle am Flughafen in Bangkok verlief dann jedoch völlig reibungslos. Bußgeld wurde nicht erhoben. Dennoch ist es ratsam, auf der Rückreise für alle Fälle noch thailändisches Geld bei sich zu haben.
Nachweis der Identität und des Aufenthaltsortes
Seit dem 1. April 2001 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugticket die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, kann der Abflug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändischen Behörden unter Umständen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern nähere Angaben oder Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.
Weitere Informationen erhaltet ihr hier und bei der Thailändischen Botschaft in Berlin unter der Telefonnummer 030/79 48 1-0. (Quelle: Auswärtiges Amt)
Die Autorin dieser Website übernimmt keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Bestimmungen. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die thailändischen Botschaften und Konsulate erteilen.
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